§1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen DJ Marell (SoundArt) und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst zustande
wenn es mit einer ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch DJ Marell bestätigt wurde.Der
Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus
der Leistungsbeschreibung von DJ Marell und/ oder denAngaben in der Vertragsbestätigung.
DJ Marell verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen in
Kenntnis zu setzen. Auch bei mündlichen Verträgen gelten die AGB´s.
§2 Preise
Alle Preise sind rein netto ohne Mehrwertsteuer.
§3 Anreisespesen
Die Anreisespesen werden zusätzlich zur Gage mit 0,40€ pro gefahrenem Kilometer verrechnet.
Die Berechnung der Kilometer erfolgen durch den Routenplaner.
§4 Übernachtung bei größeren Entfernungen
Befindet sich der Veranstaltungsort über 80 km vom Startpunkt entfernt, stellt der Veranstalter dem
Künstler eine Übernachtungsmöglichkeit (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstick, WC und Dusche
auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung
§5 Catering
Der DJ sowie seine eventuelle Aufbauhilfe erhält während der Veranstaltung ausreichend
alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
§6 Licht- und Tonanlagen
Ich garantiere für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den aktuellen Anforderungen entspricht.
Bei Beschädigungen durch Gäste oder Auftraggeber haftet zu 100% der Veranstalter.
§ 7 Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend
Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom Anschlussmöglichkeiten.
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen
Fremdkörpern geschützt ist.
Falls die Performance aus einem dieser Gründe
abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
§8 Parkplatz/Zufahrt
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort
zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des
Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe
des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
§9 Angebotsgültigkeit
Die Erstellten Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
§10 Unverbindliche Reservierung
Eine Reservierung des Veranstaltungstermin kann kostenlos bis 21 Tage vor Termin telefonisch storniert werden!
Bei Stornierung nach o.g. Frist werden 20% der Angebotssumme als Entschädigung fällig.
§11 GEMA-Gebüren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an
die GEMA abgeführt.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.